Massagen, Behandlungen & Naturheilkunde

Das Honorar für Massagen und Behandlungen beträgt methodenunabhängig 100.-CHF pro Behandlungsstunde. Vor- und Nachbesprechung bis zu 30 Minuten werden nicht in Rechnung gestellt.

 

Termine sind von Montag bis Freitag zwischen 8:00Uhr und 20:00Uhr nach Absprache möglich.

 

Ihre Komplementärzusatzversicherung wird das Honorar bei Einreichung des Rückforderungsbelegs gemäss Ihrer Police rückvergüten.

Coaching für Kinder, Jugendliche & Erwachsene

Das informative Vorgespräch ist kostenlos.

Ab dem Einstieg in den Coachingprozess beträgt das Honorar 120.- Fr. pro 60 Minuten und wird im Viertelstundentakt abgerechnet.

Minderjährige Selbstanmelder und junge Erwachsene in Ausbildung oder Studium, welche das Coaching selbst bezahlen, sprechen dies bitte im Vorgespräch an. Wir finden gemeinsam eine finanziell vernünftige Lösung.

 

Coachingtermine sind von Montag bis Freitag zwischen 8:00Uhr und 20:00Uhr sowie Samstags nach Absprache möglich.

 

Die Kosten für nichtärztliche Coachings werden von den Krankenkassen nicht übernommen.

Retreat Intensivcoaching-Wochenende

Ihr wertorientiertes systemisches Coaching kann auch auf ein Wochenende von Freitagabend bis Sonntagnachmittag geplant werden. Diese Form des Coachings ist für Kinder und Jugendliche nicht geeignet.

Das Honorar für ein Retreat Intensivcoaching-Wochenende beträgt pauschal 1300.-Fr.

Unterkunft und Verpflegung sind nicht inbegriffen. In den umliegenden Ortschaften gibt es mehrere Hotels und Restaurants, wie auch Angebote für Bed and Breakfast.

 

Die Kosten für nichtärztliche Coachings werden von den Krankenkassen nicht übernommen.


Allgemeines

Bezahlung Bar oder per Twint im Anschluss an die Behandlung wird bevorzugt.

 

Auf Anfrage kann das Honorar mit maximal 30-tägigem Zahlungsaufschub per QR-Einzahlungsschein beglichen werden.

 

Für Coachingklienten gelten die Vereinbarungen aus dem Vorgespräch.

 

Abmeldung und Nichterscheinen

Bei Abmeldung weniger als einen Tag im Voraus oder bei Nichterscheinen wird eine Verlustentschädigung fällig, welche nicht von der Krankenkasse rückvergütet werden kann.

Ausgenommen von dieser Regelung sind natürlich unbeeinflussbare Faktoren.