Die Gesprächsinhalte, Gesundheitsdaten und persönliche Angaben, die ich in der Ausübung meines Berufes als Naturheilpraktikerin, Masseurin und Coach von meinen Klienten erfahre, sind vertraulich und unterliegen der beruflichen Schweigepflicht.

 

Die Vertraulichkeit halte ich auch bei jungen oder sehr jungen Klienten ein. Nachdem ich das Einverständnis des Kindes eingeholt habe, gebe ich an die Eltern die Informationen weiter, die für den Verlauf nötig und sinnvoll sind.

 

Ausnahmen über alle Altersgruppen sind Selbst- oder Fremdgefährdung sowie die Verletzung des Rechtes auf körperliche Unversehrtheit durch Drittpersonen. Zeigen sich während der Ausübung meines Berufes konkrete Hinweise auf eines dieser Themen, bin ich verpflichtet, verhältnismässige Massnahmen zusammen mit meinem Klienten zu prüfen und in die Wege zu leiten. Bei minderjährigen Klienten kann dies auch ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten sein.